Ab sofort ist die i-NET-Menue-App verfügbar!
Benötigte Systemnummer für den Login = 713733

 

Herzlich Willkommen beim i-NET-Menue     

Hinweis unseres Caterers: Leider kann es wegen Lieferschwierigkeiten zu kurzfristigen Änderungen im Speiseplan kommen. Bei den ersatzweise gelieferten Speisen verzichten wir auf die Lieferung von Schweinefleisch.

Sollte es zu Schulschließungen kommen, werden alle bestellten Essen automatisch storniert und die Essensgelder Ihrem Konto gutgeschrieben.

Beachten Sie jedoch das Bestellende: Dieses ist immer am Donnerstag um 10:00 Uhr vormittags für die darauffolgene Woche.

 

Für jeden ausgestellten Chip werden 4,- € Gebühr in Rechnung gestellt.

AGB

Nutzungsbedingungen (AGB)

 

für die Teilnahme am bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem an der Grund- und Mittelschule Kirchseeon:

 

§ 1 Anwendungsbereich

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem an der Grund- und Mittelschule Kirchseeon in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

 

§ 2 Vertragspartner / Nutzer

  1. Der Vertrag über die Teilnahme am bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem kommt zwischen der/dem in der Anmeldung genannten Erziehungsberechtigten, volljährigen Schülerin/Schüler, Lehrerin/Lehrer, im folgenden Kundin/Kunde genannt und dem Markt Kirchseeon 
    • vertreten durch die Abteilung Soziales Familien Senioren (SFS) (Kirchseeon -im folgenden Anbieter genannt, zustande. 
  2. Nutzer im Sinne dieser AGB ist die/der in der Anmeldung genannte Schülerin/Schüler, Lehrerin/Lehrer, welche(r) die Leistungen des bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem in Anspruch nehmen/nimmt. 

     

§ 3 Kontoeröffnung / Registrierung / Beginn des Nutzungsverhältnisses

  1. Zur Eröffnung eines Kundenkontos (persönliches Guthabenkonto) ist das Kind mittels des Formulars das in der Grund- und Mittelschule Kirchseeon und in der Abteilung SFS erhältig ist, auszufüllen. Die Registrierung der persönlichen Daten erfolgt in der Abteilung SFS. Dort werden auch Benutzername und Kennwort generiert und der Transponder bespielt. In der Regel werden Benutzername, Kennwort und Transponder per Post an die Familien gesandt. 
  2. Das Nutzungsverhältnis (Möglichkeit der aktiven Bestellung) beginnt erst mit der erstmalig erfolgten Aufladung des persönlichen Guthabenkontos durch den Kunden.

     

§ 4 Persönliches Guthabenkonto / Transponder (Chip)

  1. Für jeden registrierten Kunden/ Nutzer wird ein persönliches Guthabenkonto eingerichtet.
  2. Bankverbindung und Verwendungszweck für die Aufladung des persönlichen Guthabenkontos beim Markt Kirchseeon findet der Kunde/ Nutzer auf den Informationsschreiben die von der Schule und der Abteilung Soziales, Familien, Senioren herausgegeben werden.
  3. Das persönliche Guthabenkonto bleibt bis zu einer Kündigung durch einen Vertragspartner bestehen.
  4. Guthaben verfallen nicht.
  5. Essenbestellungen sind nur möglich, wenn das persönliche Guthabenkonto zum Zeitpunkt der Bestellung ausreichend aufgeladen ist.
  6. Wenn das Guthabenkonto nur noch für einen kurzen Zeitraum zur Bestellung ausreicht, erhält der Kunde/ Nutzer, wenn er dies wünscht, eine elektronische Nachricht mit dem Hinweis auf erneute Aufladung an seine hinterlegte E-Mail-Adresse.
  7. Für die Essenabholung in der Mensa benötigt der Kunde/ Nutzer seinen Transponder (= Ausgabechip). Für die erstmalige Anmeldung und Bereitstellung des Ausgabechips fällt bei jedem Kunden/ Nutzer einmalig eine Einrichtungspauschale in Höhe von 4,- € an, die vom Guthabenkonto bei Aktivierung des Chips automatisch abgezogen wird. Bei Verlust des Chips ist das zuständige Schulsekretariat oder die Abteilung Soziales, Familie, Senioren umgehend zu benachrichtigen. Der bestehende Chip wird dann durch die Abteilung SFS gesperrt. Ein Ersatzchip kann ausgehändigt werden. Dafür wird die erneute Einrichtungspauschale erhoben. Sollte der verlorene Transponder wiedergefunden werden, so kann auch dieser wieder aktiviert werden.

 

§ 5 Essenbestellung im Internet

  1. Die Bestellseite ist unter folgendem Link erreichbar: https://gmskirchseeon.inetmenue.de
  2. Die Abteilung Soziales, Familien, Senioren stellt im System buchbare Menüs ein, in der Regel an den Unterrichtstragen der Schule.
  3. Das Mittagsangebot ergibt sich aus dem Speiseplan, der jeweils mindestens 14 Tage im Voraus im persönlichen Guthabenkonto einsehbar ist.
  4. Anlassbedingte kurzfristige Änderungen des aktuellen Speiseplanes werden ausdrücklich vorbehalten.
  5. Eine Mittagessenbestellung oder Umbestellung über das Internetportal muss bis spätestens Donnerstag 10:00 Uhr der Vorwoche erfolgen. Danach ist eine Essenbestellung oder Umbestellung für den aktuellen Essenstag nicht mehr möglich. 
  6. Für die Essenbestellung in dem Internet-Portal meldet sich der Kunde/ Nutzer mit seinem Benutzernamen und Passwort an.
  7. Für Bestellungen muss ein entsprechendes Guthaben auf dem persönlichen Guthabenkonto vorhanden sein. Für eine Bestellung ist der Betrag für ein Essen auf dem persönlichen Guthabenkonto erforderlich. Sollte der Kontostand auf dem persönlichen Guthabenkonto für eine Essenbestellung nicht mehr ausreichen, ist bis zur erneuten Kontoaufladung keine weitere Bestellung möglich. Die banküblichen Bearbeitungszeiten eine Überweisung sind zu beachten, eine Aufladung sollte daher rechtzeitig erfolgen.
  8. Stornierung, beispielsweise wegen Krankheit, sind bis 12:00 Uhr am Arbeitstag (Mo-Fr) vor dem Essenstag möglich. Die Kosten werden dem Guthabenkonto wieder gutgeschrieben.
  9. Bei der Bestellung wird der Waren- und Zubereitungspreis vom persönlichen Guthabenkonto abgebucht. Die bestellte Mittagsmahlzeit wird in der Schulmensa zu den Essenausgabezeiten vorgehalten.
  10. Durch die Bestellung der Mittagsmahlzeit entsteht grundsätzlich ein Anspruch des Kunden/ Nutzers auf Ausgabe dieser Mahlzeit. Wird die bestellte Mittagsmahlzeit nicht abgeholt ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen. Eine Abholung zum Verzehr zuhause, etwa bei Abwesenheit durch Krankheit, ist aus organisatorischen und hygienetechnischen Gründen ebenfalls nicht möglich.
  11. Zur Müllvermeidung und um Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken, können Essen, die durch Krankheit oder anders gearteter Nichtinanspruchnahme übrigbleiben, einem sozialen Zweck zugeführt werden.

     

     

     

     

     

§ 6 Speisenangebot

  1. Abgebildete Speisen auf etwaigen Bildern des Menüplans im i-NET-Menue dienen nur als Muster. Die Mengen, Größe, Farbe und Form der Speisen können abweichen oder anders aussehen.
  2. Änderungen des Speisenangebotes, auch nach bereits erfolgter Bestellung, behalten wir uns unter gegebenen Umständen (z.B. Lieferverzug, Lieferausfall, etc.) vor. Diese sehr kurzfristigen Änderungen können aus zeitlichen Gründen nicht mehr im Menüplan dargestellt werden.
  3. In allen Speisen können sich Spuren von Allergenen befinden.

 

§ 7 Bezahlung / Essensausgabe

  1. Der Preis für ein Essen ist derzeit 4,50 €. Dieser Preis wird bei Bestellung / Kauf vom Kontoguthaben abgebucht. Eine Essenbestellung ist nicht möglich, wenn kein bzw. zu wenig Geld auf dem Guthabenkonto verfügbar ist.
  2. Die Essenausgabe erfolgt dem Ausgabechip. Hat der Nutzer seinen Chip nicht dabei, kann eine Essenausgabe nicht erfolgen. Auf dem Chip ist kein Geldbetrag gespeichert.

 

§ 8 Haftung/ Sperrung des Transponders (Chip)

  1. Wird die Erbringung der Leistung (Essenausgabe) aufgrund von Umständen unmöglich, die weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit des Anbieters, oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, erlischt der Anspruch auf Ausgabe. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Es erfolgt eine Gutschrift des Essenpreises.
  2. Der Anbieter haftet nicht für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere nicht für das Verschulden des von ihm beauftragten Fahrdienstes.
  3. Der Kunde haftet bei Verlust des Chips für den eventuellen Missbrauch. Es wird empfohlen, den Chip bei Verlust umgehend in der Abteilung SFS sperren zu lassen.
  4. Der Kunde haftet für Schäden, die durch den fahrlässigen Umgang mit Benutzername und Passwort entsteht.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, im Falle eines offenkundigen Missbrauchs des Chips diesen zu sperren.

 

§ 9 Kündigung/ Kontoauflösung/ Laufzeit

  1. Die Vertragspartner können den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen.  Bei Vertragsende wird das eventuell bestehende Restguthaben auf ihr Konto zurücküberwiesen. Die Rücküberweisung wird zum nächstmöglichen Zahlungslauf auf das Bankkonto vorgenommen, das dem jeweiligen Kunden/ Nutzer im System zugeordnet wurde.
  2. Das persönliche Guthabenkonto wird gesperrt und aufgelöst der Transponder gelöscht, eine weitere Essenteilnahme kann nicht mehr erfolgen. Vom Kunden/ Nutzer nicht stornierte Essenbestellungen werden nicht erstattet.
  3. Der Kunde hat zu beachten, dass ggfs. In der Schule die Pflicht zur Teilnahme an der Schulverpflegung besteht und eine Kündigung des bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann.

 

§ 11 Datenschutz

Die vom Kunden in der Anmeldung angegebenen und gespeicherten Daten werden für die Abwicklung dieses Vertrages verarbeitet. Eine weitere Verarbeitung darf nur nach Maßgabe der aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen und bedürfen bei Zweckänderung einer erneuten Einwilligung des Betroffenen.

 

Stand Juni 2024